Mit dem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland (BMF) vom 02.07.2012 an die obersten Finanzbehörden der Länder ist die elektronische Rechnung mit der Papierrechnung in Bezug auf die Umsatzsteuer gleichzustellen.

Diese Gleichstellung schafft nun Rechtssicherheit in den Unternehmen für die E-Rechnung. Entsprechend erhalten Sie alle unsere Rechnungen als E-Rechnung per E-Mail zugesendet sowie im Kundenportal zum Download bereitgestellt.

Die papierlosen Kommunikation bietet viele Vorteile

WIRTSCHAFTLICHKEIT

  • weniger Personalressourcen
  • niedrige Archivierungskosten (weniger Platzbedarf)
  • weniger Papierverbrauch


EFFIZIENZ

  • sofortige Weiterverarbeitung
  • schnelle Verfügbarkeit von zu zahlenden & archivierten Rechnungen
  • Ihr Smartphone wird zum mobilen Büro
  • einfaches Weiterleiten der Rechnungen an Ihren Steuerberater


UMWELTFREUNDLICH

  • weniger Rohstoffverbrauch
  • Entlastung der Umwelt
  • Verkleinerung des CO2-Ausstoßes
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