Das SEPA-Basislastschriftverfahren ähnelt in den Grundzügen dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren, während die SEPA-Firmenlastschrift mit der deutschen Abbuchungsauftragslastschrift vergleichbar ist. Das SEPA-Basislastschriftverfahren stellt dabei das verbreiterte Verfahren dar, da dieses zwischen Unternehmen und Privatpersonen vereinbart werden darf. Dagegen kann das SEPA-Firmenlastschriftverfahren nur unter Nicht-Verbrauchern angewendet werden, unter anderem da hierfür kein Widerspruchsrecht existiert. Das bedeutet, dass die SEPA-Firmenlastschrift nach ihrer Einlösung nicht vom Zahlungspflichtigen zurückgegeben werden kann.

War diese Antwort hilfreich? 0 Benutzer fanden dies hilfreich (691 Stimmen)