Das SEPA-Basislastschriftverfahren ähnelt in den Grundzügen dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren, während die SEPA-Firmenlastschrift mit der deutschen Abbuchungsauftragslastschrift vergleichbar ist. Das SEPA-Basislastschriftverfahren stellt dabei das verbreiterte Verfahren dar, da dieses zwischen Unternehmen und Privatpersonen vereinbart werden darf. Dagegen kann das SEPA-Firmenlastschriftverfahren nur unter Nicht-Verbrauchern angewendet werden, unter anderem da hierfür kein Widerspruchsrecht existiert. Das bedeutet, dass die SEPA-Firmenlastschrift nach ihrer Einlösung nicht vom Zahlungspflichtigen zurückgegeben werden kann.
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