Die Proforma-Rechnung erhalten Leistungsempfänger als Vorabkopie der Originalrechnung ausgestellt und diese gilt als Zahlungsaufforderung und kommt steuerlich betrachtet einer Vorkasse Rechnung gleich. Mit erhalt der Proforma-Rechnung muss diese grundsätzlich beim Leistungsempfänger noch nicht bilanziert werden.

Kunden aus Nicht-EU-Ländern benötigen die Proforma-Rechnung zur Dokumentation denn die Proforma-Rechnung liefert genaue Angaben über Menge und Beschaffenheit der Ware und den Verkaufspreis. Sie informiert darüber hinaus auch über die Höhe eines zu eröffnenden Akkreditivs.

Wird eine Proforma-Rechnung mit einer Zahlung ausgeglichen (dies geschieht z.B. automatisch bei PayPal, Kreditkarte und SEPA Firmenlastschrift) erfolgt nachfolgend automatisch die Ausstellung der Originalrechnung. Bei Zahlungen per Überweisung erhalten Sie die Originalrechnung automatisch bei Verbuchung des Zahlungseingangs.


Umsatzsteuerliche Betrachtung einer Proforma-Rechnung in Deutschland:

Unabhängig davon, Ihr ein Unternehmen unter die Soll oder Ist Versteuerung fällt, darfst die Vorsteuer aus Lieferantenrechnungen erst dann abgezogen werden, wenn die Rechnungssumme bezahlt wurde. Das gilt auch für die Proforma-Rechnungen (Vorkasse Rechnung). Bezahlst ein Unternehmen mit dem Rechnungsbetrag einer Proforma-Rechnung auch die enthaltene Umsatzsteuer, dann kann diese als bezahlte Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abgezogen werden. Dabei kann die bezahlte Vorsteuer in dem Abrechnungszeitraum mit der Umsatzsteuerschuld verrechnet werden, in welchem die Rechnung bezahlt wurde.

Dieser Artikel gibt keine Rechtsberatung und dient lediglich der Information. Für eine rechtliche Stellungnahme kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater.

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